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Behandlung von Parodontitis ab 01.07.2021 mit eigener Richtlinie

Zahnfleischentzündungen (Parodontitis) zählen mittlerweile zu den Volkskrankheiten im dentalen Bereich. Rund jeder zweite Deutsche leidet an Parodontitis. Bisweilen fehlte bei der Behandlung die Anpassung der Therapiemöglichkeiten an neuste wissenschaftliche Standards. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nunmehr einen Beschluss gefasst, der das bisherige Vorgehen ändert. Inwieweit diese Änderungen und die neue Behandlungsrichtlinie auch für dich interessant sein könnte, erklären wir dir in unserem heutigen Blogbeitrag.

 

 

Meilenstein gegen Parodontitis

Die neue Behandlungsrichtlinie sieht vor, dass Parodontitis Patienten ab dem 01.07.2021 nach aktuellen wissenschaftlichen Standards zahnmedizinischer Erkenntnisse behandelt werden müssen. Die neue Richtlinie wird nicht nur von Zahnärzten als versorgungspolitischer Meilenstein gefeiert. Die Verbesserung der Mundgesundheit stieß lange Zeit auf Widerstand bei den Krankenkassen. Es ist der Zahnärzteschaft zu verdanken, dass die nachhaltige Versorgung bei Parodontitis nunmehr nachhaltig erfolgen kann.

 

 

Neue Richtlinie zur Parodontitis Behandlung

Mit der neuen Richtlinie wird nunmehr die systematische Behandlung von Parodontitis ermöglicht. Der Beschluss bringt eine eigene Richtlinie hervor, deren Inhalte sich an den aktuellen wissenschaftlichen Klassifikationen orientieren. Besonders hervor sticht das umfassende, am individuellen Bedarf ausgerichtete Maßnahmenprogramm, welches Teil der Behandlung ist. Als Teil der Richtlinie zählt ab 01.07.2021 die patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung und das parodontologische Aufklärungs-  und Therapiegespräch zum Leistungskatalog. Zum einen soll dieses Vorgehen für mehr Verständnis beim Patienten sorgen und zum anderen zu einer verbesserten Mundhygiene beim Patienten führen. Von der Aufklärung verspricht man sich ein besseres Verständnis von Ursache und Wirkung.

 

Einen weiteren sehr bedeutenden Teil der neuen Richtlinie nimmt die unterstützende Parodontitis-Therapie (UPT) ein. Ausgerichtet an ihrem persönlichen und individuellen Bedarf ist es Versicherten nunmehr möglich auch eine strukturierte Nachsorge in Anspruch zu nehmen. Diese schließt sich an die aktive Behandlungsphase an und ist zunächst auf einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt. Bei entsprechender Indikation ist eine Verlängerung um sechs Monate möglich. Mit dieser Änderung soll langfristig der Behandlungserfolg gesichert werden.

 

Die Frequenz der Parodontitis-Therapie wird bedarfsgerecht bestimmt. Sie richtet sich im Einzelnen nach den Bedürfnissen des Patienten und dessen Parodontitis-Risiko. Im Vergleich zur bisherigen parodontologischen Versorgung schließt sich damit eine sehr bedeutende Lücke in der Versorgung.

 

 

Die Behandlung von Parodontitis nach der neuen Richtlinie

Der Beschluss tritt am 01.07.2021 in Kraft. Einwände des Bundesministeriums für Gesundheit gab es nicht. Die Verhandlungen zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband sind abgeschlossen. Alle Leistungen der systematischen Behandlung von Parodontitis gemäß PAR-Richtlinie stehen Patienten ab dem 01.07.2021 in allen vertragszahnärztlichen Zahnarztpraxen zur Verfügung.

 

Insbesondere vulnerablen Patientengruppen wird mit der neuen Richtlinie künftig ein gleichberechtigter und barrierearmer Zugang zur ermöglicht. Unbürokratisch ist für die Parodontitis-Behandlung kein Antrags- und Genehmigungsverfahren notwendig. Vor allem ältere und pflegebedürftige Menschen profitieren von der neuen Richtlinie. Aber auch Menschen mit einer Beeinträchtigung profitieren langfristig von der neue Richtlinie.